Allgemeine Geschäftsbedingungen
der LOOK FOR MODELS ALL-IN-ONE-AGENCY,
Klara Pöschl, Bergweg 20, 4150 Rohrbach-Berg
 
I. Allgemeines
Diese Bedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zu Kunden, Modellen, Visagisten, Stylisten, Fotografen und sonstigen Vertragspartnern der LOOK FOR MODELS ALL-IN-ONE-AGENCY, Klara Pöschl, Bergweg 20, 4150 Rohrbach-Berg,im Folgenden kurz als Agentur bezeichnet, sofern nicht abweichende Vereinbarungen mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmungen der Agentur getroffen werden. Von diesen AGB abweichende Bedingungen von Vertragspartnern der Agentur werden nicht Bestandteil des Vertrages mit der Agentur und besitzen keine Wirksamkeit.
 
II. Vertragsschluss
1.Sämtliche Angebote der Agentur gelten als unverbindliche Offerte.
2.Der Kunde der Agentur stellt mit Unterfertigung und Retournierung eines 
solchen Offerts ein für ihn verbindliches Angebot an die Agentur.
3.Die Agentur nimmt dieses verbindliche Offert des Auftraggebers mit schriftlicher 
Auftragsbestätigung oder tatsächlicher Ausführung des Auftrags an. 
 
III. Buchungen von Models
1.Bei Buchungen von Models gibt die Agentur Erklärungen im Namen und Auftrag des Models ab.
 
2.Der Kunde schuldet der Agentur bei einer Modelbuchung die Vermittlungsprovision, die 25% des vereinbarten Fotomodellhonorars zzgl. Umsatzsteuer beträgt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.
 
3.Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange das Model sich von der Agentur vertreten lässt. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen. Auch bei einer Umgehung der Agentur schuldet der Kunde die Vermittlungsprovision. Der Provisionsanspruch der Agentur gegenüber dem Kunden bleibt somit in jedem Fall bestehen.
 
Ebenso verpflichtet sich das Modell Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur nicht anzunehmen. 
 
4.Das Model ist selbständig und weisungsfrei als Unternehmer tätig. Die Agentur ist ausschließlich als Vermittler im Auftrag des Models tätig. Das Model ist weder in den Betrieb der Agentur noch in den Betrieb des Kunden organisatorisch eingegliedert.
 
5.Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung gilt für Buchungen eine Models für den Kunden Folgendes: Der Buchungstag eines Models beträgt 8 Stunden. Beginnend mit dem Eintreffen an der Location – ausschließlich Mittagspause. Halbtagesbuchungen 4 Stunden ohne Mittagspause. Modelle können ganztägig, halbtägig oder für eine EH (Einheit=2 Std.-einmalig pro Tag) gebucht werden. Vorbereitung des Stylings (Make-up, Frisur, Outfit) zählt zur Buchungszeit. Overtimeregelung immer wie im Angebot schriftlich vereinbart. Ansonsten gelten pro angefangene Stunde 75% des Stundensatzes des vereinbarten Honorars als vereinbart. Hiervon wiederum entfallen 25 % an die Agentur und 75 % an das Model.
 
6.Outfits und Requisitenwerden vom Model im üblichen Rahmen zur Verfügung gestellt. Bei Sonderwünschen ist die Agentur rechtzeitig zu verständigen. Wenn im Angebot vorab schriftlich etwas hierzu vereinbart wurde, dann werden diese Sonderwünsche von der Agentur kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Eine Kleiderreinigungspauschale bei Verunreinigung ist nicht inkludiert, kann aber verrechnet werden. Bei Beschädigung des Outfits bzw. der Requisite muss der Kunde den vollen Kaufpreis entrichten.
 
7.Falls sich das Model verspätet, hat es entsprechend länger zur Verfügung zu stehen; dies gilt auch dann, wenn dem Model kein Verschulden daran zulasten fällt. Ist eine Nachholung der Verspätung ganz oder teilweise nicht möglich, wird das vereinbarte Tageshonorar des Models entsprechend gemindert.
 
8.Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Vorkehrungen zur Sicherheit der Models zu treffen. Bei risikoreicher Anreise zum Arbeitsort oder Tätigkeit ist das Model berechtigt, die Anreise oder die Leistung zu verweigern. Hat der Kunde diese besonderen Umstände bei der Buchung nicht mitgeteilt, bleibt er zur Zahlung des Modelhonorars und der Provision verpflichtet.
 
 
IV. Tarif
1.Der vertraglich vereinbarte Tarif gilt für redaktionelle Arbeiten, bezahlte PR, Prospekte, Kataloge, Broschüren, Medien aller Art; er ist zugleich Berechnungsbasis für Ausfallhonorare, Spesenersatz etc. 
 
2.Spesen und Fahrtkosten werden ausschließlich nach schriftlicher Vereinbarung abgerechnet.
 
 
V. Buchungsarten
1.Fixbuchungen sind bindend.
 
2.Optionsbuchungen verschaffen dem Kunden ein Buchungsvorrecht bzw. sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn spätestens einen Werktag (bis 18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur keine Fixbuchung erfolgt. Es gilt mitteleuropäische Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge auf.
 
3.Wetterbedingte Buchungen:
Umbuchungen sind nur am Aufenthaltsort des Models möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Wetterbedingte Buchungen können nur mit ein bis drei Ausweichterminen angenommen werden. Bei allen Umbuchungen gilt folgendes:
Bekanntgabe mindestens zwei Werktage vor Buchungsdatum. Buchungen auf unbestimmte Zeit können nicht entgegen genommen werden;
 
 
VI.Terminstornierung
1.Bei der Stornierung eines fixierten Termins durch den Kunden oder ein Model muss vom Stornierenden die Begründung für die Absage nachgewiesen werden. Zudem sind an die Agentur unabhängig von einem Verschulden an der Stornierung folgende Zahlungen zur Abdeckung der angefallenen Aufwendungen leisten:
Absage bis zwei Werktage vor Buchungstag 25% des Honorar;
Absage bis einen Werktag vor Buchungstag 50% des Honorars;
Absage am Buchungstag 100% des Honorars;
 

VII.Zahlungsbedingungen
1.Die Rechnung an den Kunden der Agentur ist mit Zugang der Rechnung fällig und vom Kunden ohne Abzüge zu bezahlen.
 
2.Honorare des Models sind von der Agentur erst zu bezahlen, wenn der Kunde der 
Agentur die dem jeweiligen Auftrag zu Grunde liegende Rechnung bezahlt hat.  
 
3.Models sind nicht berechtigt ein Honorar für die Agentur entgegen zu nehmen. Sollte dies dennoch geschehen, so hat diese Zahlung keine schuldbefreiende Wirkung für den Kunden der Agentur. 
4.Die Aufrechnung mit Forderungen jeglicher Art gegenüber den Honorarforderungen oder sonstigen Forderungen der Agentur ist unzulässig. 
5.Bei Zahlungsverzug gelten 12 % Verzugszinsen als vereinbart. Überdies ist der Kunde verpflichtet der Agentur alle durch seinen Zahlungsverzug entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Bei Mahnungen durch die Agentur ist diese berechtigt € 30,-- an Mahnspesen pro Mahnung zu verrechnen. Sämtliche aus dem Verzug resultierende Schäden sind der Agentur verschuldensunabhängig zu ersetzen.
 
VIII.Haftung
1. Für alle Fälle der Haftung gilt ausdrücklich vereinbart, dass die Agentur nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet. Eine Haftung der Agentur ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit somit generell ausgeschlossen
 
2.Eine allfällige Haftung ist auf typischerweise mit dem Vertrag verbundene und vorhersehbare Schäden begrenzt sowie der Höhe nach mit dem Vertragswert.
 
3.Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet die Agentur nicht.
 
4.Sollte dennoch eine Haftung der Agentur bestehen, z.B. bei Nichteinhaltung einer 
Buchung, dann ist die Haftung der Agentur höchstens mit dem vereinbarten Buchungshonorar der Agentur für den gegenständlichen Auftrag beschränkt. 
5.Die Agentur haftet nicht für das Verhalten eines Models; dies gilt insbesondere auch im Fall der Nichteinhaltung einer Buchung. Sollte es trotzdem zu einer Haftung der Agentur kommen, so hat das Model die Agentur völlig schad- und klaglos zu halten.
6.Wenn Forderungen gegen die Agentur erhoben werden, dann hat der Geschädigte das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder eines höheren Verschuldensgrades zu beweisen. 
7.Schadenersatzansprüche gegen die Agentur verjähren innerhalb eines Jahr Erteilung des zugrundeliegenden Auftrags. 
8. Die Agentur haftet nicht für eigene oder fremde Verfahrenskosten, Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen von Dritten.


IX. Reklamationen 
1.Eine Reklamation muss vom Kunden schriftlich und sofort am Auftragsort des Models gegenüber der Agentur erfolgen. Ansonsten ist die Reklamation nicht beachtlich und löst keine Rechtsfolgen aus. Reklamationen nach der Tätigkeit des Models werden nicht anerkannt. 
2.Unterlässt der Kunde die Reklamation gemäß Punkt 1., so hat die unterlassene, verspätete und/oder nicht formgerechte Reklamation den Verlust sämtlicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden zur Folge. 
3. Bei einer Reklamation dürfen die erstellten Aufnahmen nicht verwendet werden. 
 

X.Nutzungsrechte/Datenschutz 
1.Sämtliche Nutzungsrechte gehen an die Agentur über. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der VELMA-Buyoutbedingungen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Kunden. Anhand dieser Bedingungen wird der prozentuelle Aufschlag auf das Tageshonorar für die jeweilige Nutzungsdauer pro Jahr verrechnet. 
 
2.Das Model erklärt sich damit einverstanden, dass die Agentur LOOKFORMODELS die Bilder & Daten zur Weiterleitung an den Kunden, Social Media & Gestaltung der Homepage uneingeschränkt verwenden kann.
 
3.Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden dem Kunden die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ein Jahr innerhalb Österreichs für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Diese Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung durch den Kunden, spätestens aber ein Monat nach Erstellung der Aufnahmen.
 
4.Jede weitergehende Nutzung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur. Die digitale Sicherung der Aufnahmen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht gestattet.
 
5.Die angeführten Nutzungsrechte gelten jedoch erst mit Zahlung des vereinbarten 
Entgelts als eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten 
Entgelts ist unzulässig.
 

XI.Veröffentlichungen
Veröffentlichungen der gesamten Produktion (Set, Location, Backstage, Produkte, Kunde etc.) in Schrift und Bild sind in allen Medien sowie Social Networks (Facebook, Twitter, Instagram, etc.) in jeder Form zu unterlassen, sofern keine schriftliche Zustimmung durch die Agentur abgegeben wird. 
 
 
XII.Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Es gilt eine umfassende Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Insbesondere ist über sämtliche im Zuge der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen Daten und Vorgänge 
Stillschweigen zu wahren. 
 
 
XIII.Pönalen
Die Agentur ist insbesondere berechtigt jeweils eine Pönale in Höhe von zumindest 
€ 1.000,-- geltend zu machen, wenn: 
 
1.der Vertragspartner gegenüber der Agentur rufschädigendes und/oder ehrenbeleidigendes Verhalten setzt;
 
2.der Vertragspartner gegen die Bestimmungen der Punkte X. bis XII. dieser Bedingungen verstößt. 
 
Die Geltendmachung eines über die Pönale hinausgehenden Schadens aus welchem Rechtsgrund auch immer ist von dieser Berechtigung nicht berührt und bleibt der Agentur vorbehalten. 
 
 
XIV.Schlussbestimmungen
1.Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sind oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen ist eine solche gültige Vertragsbestimmung einzusetzen, die dem Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
2.Verträge mit der Agentur unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
3.Für alle Streitigkeiten ist das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur in 4150 Rohrbach-Berg zuständig.